Anzeigen des Sterbefalls beim Standesamt

4. Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt

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Der Sterbefall muss von den Hinterbliebenen/anwesenden Personen oder  Beauftragten (z.B. Bestatter) bis zum 3. Werktag persönlich bei dem Standesamt am Sterbeort gemeldet werden.
Krankenhäuser, Alten-/und Pflegeheime zeigen den Sterbefall schriftlich an.
Die Meldung erledigen wir auf Wunsch für Sie.

Folgende Unterlagen werden i.d.R. benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Sterbefall anzeigt.
- Todesbescheinigung des Arztes (Blatt A und B - nicht vertraulicher Teil) sowie
Blatt 1 und 2 - vertraulicher Teil im Umschlag
- Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung des Verstorbenen (als Nachweis über den letzten Wohnsitz)

Ledige: Geburtsurkunde
Verheiratete/Lebenspartner: Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
Geschiedene: Heiratsurkunde; rechtskräftiges Scheidungsurteil/-beschluss
Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein, z.B. Übersetzungen, ausländischer Urkunden.

Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie nicht alle Unterlagen zur Hand haben.
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