Der Sterbefall muss von den Hinterbliebenen/anwesenden Personen oder Beauftragten (z.B. Bestatter) bis zum 3. Werktag persönlich bei dem Standesamt am Sterbeort gemeldet werden. Krankenhäuser, Alten-/und Pflegeheime zeigen den Sterbefall schriftlich an. Die Meldung erledigen wir auf Wunsch für Sie.
Folgende Unterlagen werden i.d.R. benötigt: - Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Sterbefall anzeigt. - Todesbescheinigung des Arztes (Blatt A und B - nicht vertraulicher Teil) sowie
Blatt 1 und 2 - vertraulicher Teil im Umschlag - Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung des Verstorbenen (als Nachweis über den letzten Wohnsitz)
Ledige: Geburtsurkunde Verheiratete/Lebenspartner: Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde Geschiedene: Heiratsurkunde; rechtskräftiges Scheidungsurteil/-beschluss Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein, z.B. Übersetzungen, ausländischer Urkunden.
Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie nicht alle Unterlagen zur Hand haben.